Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Unterbringungs- und Betreuungsvertrag von
Marions Tierparadies
Der Überbringer des Hundes, der Katze oder des Nagers versichert hiermit,
dass er der Eigentümer des Tieres ist,
dass das Tier frei von Parasiten ist, keine ansteckenden Krankheiten hat/hatte und nach seinem Wissen nicht mit solchen Tieren Kontakt hat/hatte,
dass das Tier keine bösartigen Eigenschaften hat,
dass die o.g. Tierbeschreibung und Eigentumsverhältnisse der Wahrheit entsprechen,
dass der Hund gegen Staupe, infekt. Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, PPi und nasal BPi-Zwingerhusten jährlich und Tollwut je nach Impfstoff bis zu drei Jahren geimpft ist.
dass die Katze gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche, bei Freigängern zusätzlich gegen Tollwut geimpft ist und die Impfungen nicht älter als ein Jahr sind. (Tollwut wie oben beschrieben)
dass das Kaninchen gegen RHD (Chinaseuche), RHD 2 und Myxomatose (Kaninchenpest) geimpft und die Impfung nicht älter als ein Jahr ist.
Der Impfausweis verbleibt für den Zeitraum der Unterbringung im Tierhotel.
Unkastrierte Kater können nicht im Tierhotel aufgenommen werden.
Falls der Hund / die Katze oder der Nager während des Aufenthaltes erkrankt oder verunfallt und eine Behandlung / Operation notwendig wird, erklärt sich der Eigentümer damit einverstanden, dass das Tier vom Haustierarzt behandelt wird, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Eigentümer wird die entstehenden Kosten des Tierarztes übernehmen und zusätzlich zu dem hier vereinbarten Entgelt bezahlen. Dies gilt auch für eine eventuell notwendige medikamentöse Nachbehandlung durch Marions Tierparadies.
Für die Folgen von unvorhersehbaren Erkrankungen oder Verletzungen des Tieres haftet Marions Tierparadies nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Das Gleiche gilt für Ansprüche Dritter gegen den Eigentümer des Tieres, die aus Ereignissen während der Vertragszeit resultieren. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Eigentümer des Tieres.
Wird das Tier acht Tage nach dem vereinbarten Abholtermin und nach vergeblicher Aufforderung mit Fristsetzung nicht abgeholt, kann über das Tier anderweitig verfügt werden. Die entstehenden Kosten trägt der Eigentümer des Tieres.
Sollten innerhalb von fünf Tagen nach dem Aufenthalt irgendwelche Veränderungen festgestellt werden, so ist Marions Tierparadies sofort zu benachrichtigen.
Falls Kleingruppen- oder Rudelauslauf gewünscht und vereinbart wird, übernimmt Marions Tierparadies aufgrund des erhöhten Risikos keinerlei Haftung bzgl. Schäden an dem Tier und bzgl. Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, dem Tierhotel nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per Fax oder Email, mündlich, fernmündlich, per Internetbuchung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes für das Tier als geschlossen.
Der Tagespreis umfasst Unterbringung, Futter und die z. Zt. gültige MwSt. Sollte eigenes Futter mitgebracht werden, so ändert dies nichts an den Tagespreisen. Der Betrag ist bei Anlieferung des Tieres in bar zahlbar. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anrecht auf Rückzahlung der nicht in Anspruch genommen Aufenthalts- bzw. Pensionstage.
Bedingt durch den erhöhten Verwaltungsaufwand, berechnen wir bei gewünschter Vorab- Rechnungsstellung eine Kosten-
Pauschale in Höhe von 5,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Für Decken, Körbchen etc. und mitgebrachtem Spielzeug, übernimmt Marions Tierparadies keine Haftung. Bei Stornierungen 7 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag oder Nichterscheinen, werden 50 % der Hotelkosten für den gebuchten Zeitraum fällig. Der Wortlaut des Vertrages versteht sich Singular gleich Plural, Maskulin gleich Feminin.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 47929 Grefrath. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.